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Hundehaftpflicht

Für alle Hundehalter gilt: Sie haften für alle Schäden, die der Vierbeiner anrichtet - egal, ob er bei Freunden den Fußboden zerkratzt oder jemanden beißt.
In der privaten Haftpflichtversicherung ist der Hund leider nicht mit abgesichert, so empfiehlt sich der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Diese kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Ein Hundebiss zählt zu Personenschäden, der zerkratzte Fußboden ist ein Sachschaden. Der Vermögensschäden entsteht z. B. wenn der Hund den Tierarzt beißt und so schwer verletzt, dass dieser wochenlang nicht arbeiten kann und einen Verdienstausfall hat.
Die meisten Hundehalter können sich nur schwer vorstellen, dass ihr Hund anderen Menschen schaden könnte. Es ist aber tatsächlich so, dass der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft jedes Jahr im Schnitt ca. 100.000 Schäden im Rahmen der Hundehaftpflichtversicherung reguliert.
Ohne eine Hundehaftpflicht müssen Hundebesitzer für den entstandenen Schaden mit ihrem Privatvermögen aufkommen. Daher ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht unbedingt zu empfehlen.
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